1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für die Jahre 2023 und 2024

11.12.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland–Pfalz in der derzeit
geltenden Fassung in seiner Sitzung am 26. September 2023 eine Nachtragshaushaltssatzung
beschlossen.

Diese finden Sie hier. (unter Punkt 02.01 ) 

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