Wegfall von 3-G, aber weiterhin Maskenpflicht

Mund-Nasenschutz gilt beim Besuch von städtischen Einrichtungen
Aufgrund der augenblicklichen hohen Corona-Infektionszahlen besteht in allen städtischen Verwaltungsgebäuden und sonstigen Einrichtungen der Stadt Bingen für Besucher und Besucherinnen nach Wegfall der 3-G-Regelung weiterhin Maskenpflicht (medizinische Masken sind ausreichend).
In der Bücherei³ ist weiterhin der "3-G-Nachweis" zu erbringen.
Die Verwaltung bittet darüber hinaus nach wie vor soweit wie möglich auf persönliche Vorsprachen zu verzichten, wenn der Kontakt auf anderem Wege (telefonisch, per E-Mail oder postalisch) erfolgen kann. Ist eine persönliche Vorsprache unvermeidbar, wird unbedingt um vorherige Terminabsprache gebeten.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie zum dem Schutz der Mitarbeitenden wird um Beachtung und Verständnis gebeten.