Kein Schnee und Eis auf den Gehwegen

07.12.2023

Burg Klopp

Reinigungspflichten sind in der Satzung geregelt

Die letzten Tage haben es gezeigt, der Winter kann auch in unseren Breiten mit Eis und Schnee Einzug halten. Dann sind die Fahrbahnen zu räumen – dafür hat der städtische Servicebetrieb detaillierte Einsatzpläne.Aber auch für Gehwege gibt es eine Räum- und Streupflicht. Maßgeblich sind die Regelungen der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Bingen.
Danach haben die Eigentümer (beziehungsweise diejenigen, die für die Räumpflicht verantwortlich sind) Bürgersteige und Gehwege, bzw. bei Straßen ohne Bürgersteige auch einen mindestens einen Meter breiten Streifen der Straße von Schnee und Eis zu räumen. Neben Besen und Schneeschiebern ist abstumpfendes Material (beispielsweise Asche, Sand oder entsprechende Alternativen) zu nutzen. Das Aufhacken des Eises oder der festgetretenen Schneedecke mit Beilen, Pickeln, Spaten und dergleichen zur Entfernung von Schnee und Eis ist verboten. Von der Nutzung von Streusalz sollte aus Umweltschutzgründen möglichst abgesehen werden.

Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Bingen am Rhein kann hier nachgelesen werden (07-01)

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