Jede Stimme zählt – Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 (Folge 6 - Briefwahl)

13.05.2024

Symbolbild 'Wahlen'

Folge 6: Wahlbenachrichtigung und Beantragung von Briefwahlunterlagen

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeinde für die jeweilige Wahl. Für die bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 werden die Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 19. Mai 2024 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über den Postweg versendet. Wahlberechtigte, die bis dato keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich bis zum 24. Mai 2024 ans Wahlamt der Stadt Bingen wenden, damit das Stimmrecht überprüft werden kann.

Aus dem Schreiben der Wahlbenachrichtigung kann die wahlberechtigte Person erkennen, für welche Wahl sie wahlberechtigt ist, die Wahlzeit, den Ort des Wahlraums und ob dieser barrierefrei ist.

Sollte es dem/der Wähler/in nicht möglich sein, am Wahlsonntag das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufzusuchen, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden sodann der wahlberechtigten Person innerhalb weniger Tage bequem nach Hause oder an einen anderen gewünschten Ort zugesendet.

Die Briefwahlunterlagen können über die nachfolgenden Wege beantragt werden:                                    

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig!

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet grundsätzlich am Freitag, 07.06.2024 um 18.00 Uhr.

Am Samstag, 08.06.2024 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und am Wahltag (Sonntag, 09.06.2024) von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann oder ein Fall nach § 17 Abs. 2 Kommunalwahlordnung vorliegt. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen werden.

Später eingehende Anträge zur Ausstellung von Wahlscheinen können nicht mehr berücksichtigt werden. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht mehr ersetzt werden. Wer nicht gleich im Wahlamt seine Stimme abgibt, sollte zudem beachten, dass der Wahlbrief spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag vorliegen muss. Den Wahlbrief soll daher rechtzeitig in die Post gegeben werden.

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