Jede Stimme zählt – Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 (Folge 3)

08.04.2024

Symbolbild 'Wahlen'

Folge 3: Welche Fristen gibt es bei den Wahlen / Wie sieht der Zeitplan aus?

Betrachtet man den Terminplan für die rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen genauer, so stößt man auf eine sehr umfassende und 18 Jahre in die Vergangenheit zeigende Zeitschiene.

Einige wesentliche Fristen sollen hier aufgezeigt werden:

9. Juni 2006: Letzter Geburtstermin als Voraussetzung für die Wahlberechtigung so-wie für die Wählbarkeit in die Vertretungskörperschaft (beispielsweise Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat).

44 Monate nach Beginn der Wahlperiode: Frühestmöglicher Zeitpunkt zur Nominierung der Bewerber/innen. Für die anstehende Kommunalwahl war dies im Februar 2023.

09. März 2024 (drei Monate vor dem Wahltag): Letzter Tag des Zuzugs in das Wahlgebiet – Voraussetzung für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit.

01. April 2024 (69. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

08. April 2024 (62. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU in das Wählerverzeichnis.

22. April 2024 (48. Tag vor der Wahl), 18 Uhr: Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge.

28. April 2024 (42. Tag vor der Wahl): Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis.

29. April 2024 (41. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.

06. Mai 2024 (34. Tag vor der Wahl): Früheste Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen.

28. Mai 2024 (12. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für die Bekanntmachung, dass die Wahl nicht stattfindet.

07. Juni 2024 (2. Tag vor der Wahl), 18 Uhr: Ablauf der Frist für Wahlscheinanträge.

Wahltag, 9. Juni 2024:

  • 8 Uhr: Beginn der Wahlzeit bei Urnenwahl
  • Bis 15 Uhr: Letztmögliche Beantragung von Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung
  • Vor 18 Uhr: Letztmögliche Abgabe von Wahlbriefen im zuständigen Briefwahllokal
  • 18 Uhr: Ablauf der Wahlzeit
  • Ab 18 Uhr: Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Unverzüglich nach der Wahl: Prüfung der Wahl- und Auszählungsniederschriften und Zusammenstellung der Ergebnisse.

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