Jede Stimme zählt – Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

11.03.2024

Am 9. Juni wird wieder gewählt.

Folge I: Allgemeines zum Thema: Das Wahlrecht

Hinweis: Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden turnusmäßig die Europa- und Kommunalwahlen statt. Vor diesem Hintergrund informiert die Stadtverwaltung Bingen in einer mehrteiligen Serie von Anfang März bis in den Juni hinein, regelmäßig rund um das Thema „Wahlen“.

Das Wahlrecht

Das Wahlrecht ist in Deutschland im Grundgesetz verankert – das war nicht immer so. Erst 1848, zur Wahl der Frankfurter Nationalversammlung, wurde das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt. Frauen durften erstmals vor 105 Jahren wählen. Am 19. Januar 1919 fand die Wahl der verfassungsgebenden Nationalversammlung statt. Zeitgleich wurde das Wahlalter von 25 auf 20 Jahre gesenkt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das in seiner ursprünglichen Form am 8. Mai 1949 beschlossen wurde und am 24. Mai 1949 in Kraft trat, heißt es in Ar-tikel 38 (bezogen auf die Wahl des Deutschen Bundestags): „Die Abgeordneten (…) werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (…). (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. (…).“ Außerdem muss die/der Wähler/in deutsche/r Staatsbürger/in sein.

Zu den Begriffen „allgemein“, „gleich“, „direkt“ und „geheim“ ist Folgendes zu sagen: Die Unabhängigkeit von Geschlecht, Rasse, Sprache, Einkommen, Konfession und Beruf (u. a.) steht für die Allgemeingültigkeit der Wahl. Auch haben alle Stimmen die gleiche Gewichtung. Selbstverständlich für das deutsche Wahlrecht ist auch, dass die Mandatsträger direkt – und nicht über „Wahlfrauen“ oder „Wahlmänner“ – gewählt werden und dass die Wahl geheim, also von anderen nicht einsehbar, vonstattengeht.

Unterschieden wird zudem in aktives und passives Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht bezeichnet die Möglichkeit zu wählen, das passive Wahlrecht bezeichnet die eigene Wählbarkeit.
Doch keine Regel ohne Ausnahmen: Bei Kommunalwahlen ist in einigen Bundesländern das Alter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre festgesetzt. In Rheinland-Pfalz liegt es jedoch noch bei 18 Jahren.

Bei der Europawahl ist das aktive Wahlrecht 2024 erstmals auf 16 Jahre herabgesetzt.
Auch muss man bereits drei Monate vor der Wahl am jeweiligen Wahlort (in unserem Fall also in Bingen am Rhein) gemeldet und Deutsche/r im Sinne des Art.116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.

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