EU-Weinbaukartei: Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

13.04.2024

Abgabe bis spätestens 31. Mai 2024

Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein möchte alle Winzer darauf hinweisen, dass die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2024 spätestens zum 31. Mai 2024 abzugeben ist. 
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
- mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften,
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken,
deren Ertrag nicht in Verkehr gebracht werden darf, bewirtschaften.

Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2023 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Es muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).

Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2024 bei der zuständigen Stadtverwaltung Bingen am Rhein oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben.
Die Online-Abgabe im Weininformationsportal (https://wip.lwk-rlp.de) wird empfohlen. Zahlreiche Betriebe nutzen bereits dieses unkomplizierte Angebot. Daher wird der Papierausdruck nur noch einfach versendet.

Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen der Rechtsfolgen wird gebeten, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten.
Weitere Informationen erhält man auf der Website der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Bei Fragen wendet man sich bitte an die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

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