Der Zweckverband beabsichtigt die Veräußerung des Grundstück Grolsheim, Flur 5 Nr. 179/4 mit einer Größe von 19.821 qm

09.03.2024

Luftbild mit Einzeichnung Grundstück.

Nutzungskonzept ist bis zum 31. März 2024 vorzulegen


Die Bebaubarkeit des Grundstücks können Sie hier einsehen:

Rechtskräftige Bebauungspläne | Bingen am Rhein.

Bei Fragen zur Bebaubarkeit ist der Kontakt zur Unteren Bauaufsichtsbehörde in Ingelheim, Kreisverwaltung Mainz Bingen, seitens des Interessenten herzustellen.

Aufgrund der großen Nachfrage an Gewerbeflächen und der Tatsache, dass dies bis auf Weiteres das einzige Grundstück in dieser Größenordnung sein wird, was sich im Bereich des Zweckverbandsgebietes befindet, wird den Interessenten Gelegenheit gegeben, dem über die Vergabe des Grundstücks entscheidenden Gremium ein Nutzungskonzept über die Bebaubarkeit vorzulegen.

Das Grundstück befindet sich in direkter Anbindung an die A 60 und A 61. Dem Datenblatt können weitere Informationen entnommen werden.

Vorgaben seitens des Verkäufers an den Interessenten:

a.) Nutzungskonzept mit den Inhalten:

  • Art des Gewerbes
  • Umsiedlung oder Neuansiedlung
  • Ausnutzung des Grundstücks
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Beabsichtigte Bauzeit
  • zu erwartende Gewerbesteuereinnahmen

b.) Kaufpreis mindestens 2.875.045 Euro, d.h. 145 Euro/qm

c.) Bereitschaft zur Übernahme der vorhandenen Einfriedung gegen Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 100.000 Euro.

Das Nutzungskonzept sowie ein Kaufpreisangebot und die Bestätigung zur Übernahme der Einfriedung gegen Zahlung von 100.000 Euro senden Sie bitte bis 31.3.2024 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „vertraulich, nicht öffnen“ an

Zweckverband Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Geschäftsführung
Burg Klopp
55411 Bingen am Rhein

Bei eventuellen Rückfragen erreichen Sie die Geschäftsführung/Verwaltung unter wirtschaftsfoerderung@bingen.de oder telefonisch unter Tel. 06721/ 184-142 bzw. -239.

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