Allgemeinverfügung Alkoholmitführverbot und Taschenkontrollen beim Winzerfest

27.08.2026

Binger Winzerfest vom 28. August bis 7. September 2026

Anlässlich des Winzerfestes der Stadt Bingen am Rhein ist im Bereich des Veranstaltungsgeländes in der Hindenburganlage, dem sogenannten „Rummelplatz“, Bereich ab Höhe des Bahnübergangs am Hotel „Starkenburger Hof“ bis Verkehrskreisel, Höhe Verkaufsstelle Köln-Düsseldorfer, 

am Freitag, 28.08.2026 und am Samstag, 30.08.2026 sowie
am Freitag, 04.09.2026 und am Samstag, 05.09.2026,
jeweils ab 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr des jeweiligen Folgetages, 

der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Das Verbot des Konsums bzw. der Mitnahme gilt nicht für alkoholische Getränke, die von den Gewerbetreibenden, die im Bereich der Allgemeinverfügung im Besitz einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis sind, erworben bzw. ausgeschenkt werden.

Anlässlich des Winzerfestes der Stadt Bingen am Rhein sind Besucherinnen und Besucher verpflichtet, auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Taschen und mitgeführte Gegenstände auf Verlangen kontrollieren zu lassen. 

Es wird dringend empfohlen, zum Binger Winzerfest möglichst keine Taschen oder lediglich sehr kleine Hand- bzw. Bauchtaschen mitzubringen. 

Die Regelungen des § 42 Waffengesetz bleiben unberührt.

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