33. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht

Wegfall vieler Corona-Maßnahmen und Anpassung der Absonderungsverordnung ab Sonntag, 03. April 2022
In Rheinland-Pfalz fallen viele bisherige Corona-Regeln ab dem 3. April. Bestehen bleiben die Maskenpflicht im medizinischen Bereich, in Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV. Es soll zunächst aber keine sogenannte Hotspot-Regelung (weitergehende Maßnahmen) geben. Das hat die Landesregierung beschlossen.
Die bisher geltende Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, dem Handel und an Schulen entfällt. In letzteren soll es bis Ende April zweimal pro Woche anlasslose Test geben; darüber hinaus anlassbezogene Tests in Kitas & Schulen.
Die Landesregierung empfiehlt, zum Eigen- und Fremdschutz dennoch (freiwillig) überall dort eine Maske zu tragen, wo Menschen spontan in Kontakt kommen oder sich nicht kennen – wie zum Beispiel beim einkaufen.
In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 1. Mai 2022 außer Kraft. Des Weiteren wurde die Absonderungsverordnung anpasst.
Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die zugehörige Begründung sowie die angepasste Absonderungsverordnung finden Sie wie gewohnt unter www.bingen.de/Corona.