Kommunikation

Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein

FTAPI - Sichere Kommunikation

Daten übermitteln und E-Mails versenden – aber sicher!

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Stadt Bingen am Rhein die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1.1 Die elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie (siehe unten: [1]) elektronische Kommunikation benutzen Sie bitte die  Online-Anfrage. Ihre Online-Anfrage wird dann per Mail an die Online-Redaktion mit der E-Mail-Adresse kontakt(at)bingen.de geschickt und von dort gegebenenfalls umgehend an die zuständige Stelle in unserem Haus weitergeleitet.

Kontakt

Amt
Hauptamt
Abteilung
Online-Redaktion
Strasse
Burg Klopp
PLZ / Ort
55411 Bingen am Rhein
Telefon
06721 184-244
Telefax
06721 184-170
E-Mail
E-Mail schreiben

Weiterhin können Sie eine der zahlreichen Online-Anfragen auf unserer Internetseite www.bingen.de  nutzen und eine formfreie Nachricht/Mitteilung direkt an die zuständige Abteilung oder die zuständigen Mitarbeiter senden. Eine entsprechende Übersicht finden Sie unter:
https://www.bingen.de/stadt/stadtverwaltung/aemter-und-abteilungen 

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen rechtsverbindlichen (siehe unten: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift (u.a. Einlegung eines Widerspruchs) die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll.

Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein bietet Ihnen die Möglichkeit zur formgebundenen rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation an.

Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

1.2 Virtuelle Poststelle

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Ein solches signiertes Dokument müssen Sie an die „virtuelle Poststelle der Stadtverwaltung Bingen am Rhein(VPS)" (siehe unten [3]) übertragen.

Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:

stv-bingen(at)poststelle.rlp.de

1.3 Verschlüsslung Ihrer Dokumente

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Stadtverwaltung Bingen am Rhein übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen. Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

Zur freiwilligen und kostenfreien Registrierung wählen Sie bitte unter „www.rlp-service.de“ den Menüeintrag „Registrierung rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein nutzen. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter www.rlp.service.de

1.4 Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein so steht Ihnen die EDV-Abteilung der Stadtverwaltung Bingen unter der Rufnummer 06721/184-126 oder per E-Mail support(at)bingen.de zur Verfügung.

1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten

  • Betreiber der virtuellen Poststelle:

Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz

LDI-Kundenhelpdesk 
Telefon : 06131/605-360
E-Mail: helpdesk@ldi.rlp.de  

  • Rechtliche Besonderheiten

Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS werden Ihnen beim Registrierungsvorgang zur Erstellung eines Nutzerkontos angezeigt:
https://nutzerkonto.service.rlp.de/public/start.html?oe=00.00#Homepage: 

Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

  • Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.

Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

  • Gewährleistung / Haftung

Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Bingen am Rhein sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

  • Datenschutz

Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.


[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).

[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).

[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Stadtverwaltung Bingen am Rhein bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.