Widerspruch gegen Datenübermittlung und Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Suche:
Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff in das Suchfeld ein. Die Auswahl passt sich automatisch an.
Anträge auf Einrichtung von Übermittlungs- oder Auskunftssperren können in folgenden Fällen beantragt werden:
- Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Altersjubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung aus Anlass von Ehejubiläen an Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträger
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Mo: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 08.30 - 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Änderungen betreffend Ihre Kfz-Zulassung wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Formulare und Merkblätter
Dateien zum Download
Zurück zur ÜbersichtEine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".