Vorkaufsrecht (Bodenverkehrsgenehmigung)
Bei einem Grundstücksverkauf steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu, wenn die Voraussetzungen des § 24 Baugesetzbuch - Allgemeines Vorkaufsrecht - oder des § 25 Baugesetzbuch - Besonderes Vorkaufsrecht - erfüllt sind.
Der Notar stellt daher an die Gemeinde den Antrag zu erklären, ob an dem Kaufgrundstück ein Vorkaufsrecht besteht/nicht besteht oder ausgeübt wird/nicht ausgeübt wird.
Nach Prüfung durch die Gemeinde stellt diese ein „Negativattest" aus und sendet es dem Notar zu.
Dieses Negativattest ist gebührenpflichtig und wird dem Erwerber durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauverwaltung
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-147
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung