Straßenreinigung - Überwachung -
Die Straßenreinigung obliegt den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen oder an diese angrenzenden Grundstücke. Ihr Umfang ist in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen geregelt.
Die städtische Ordnungsbehörde überwacht, ob die Grundstückseigentümern der ihnen auferlegten Pflicht nachkommen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Herbert Nußbaum
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung