Spielhallen
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Lebensbereich
Erteilung von Erlaubnissen für den Betrieb von Spielhallen
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Formulare und Merkblätter
Spielhallenerlaubnis § 33i GewO - Antrag
PDF, 0,15 MB
Spielhallenerlaubnis § 33i GewO - Merkblatt
PDF, 0,11 MB