Soziale Wohnraumförderung
Eigenheimförderung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz:
- den Neubau von neuem Wohneigentum,
- den Ankauf vorhandener Wohnungen zur Selbstnutzung,
- Ersatzneubau nach Abriss sowie
- den Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung vorhandener Gebäude.
Modernisierung
In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum oder von Mietwohnungen gefördert.
Mietwohnungsbauprogramm
Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes bewilligt die Investitions- und Strukturbank (ISB) Fördermittel zur Errichtung von Mietwohnungen.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Stadtplanung
- Ansprechpartner
- Dorothée Leitsch
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-259
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung