Rechtsbehelfsbelehrung
Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Stadt Bingen am Rhein die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
1.1 Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie*(siehe unten: [1]) elektronische Kommunikation benutzen Sie bitte die oben stehende Online-Anfrage. Ihre Online-Anfrage wird dann per Mail an die Online-Redaktion mit der E-Mail-Adresse kontakt@bingen.de geschickt und von dort gegebenenfalls umgehend an die zuständige Stelle in unserem Haus weitergeleitet.
Weiterhin können Sie eine der zahlreichen Online-Anfragen auf unserer Internetseite www.bingen.de nutzen und eine formfreie Nachricht/Mitteilung direkt an die zuständige Abteilung oder die zuständigen Mitarbeiter senden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*(siehe unten: [2]) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
1.3 Authentifizierung mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS)
In Deutschland erfüllen weiterhin qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) die Anforderungen an die elektronische Form gemäß § 126a BGB, die die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann. Auch erhalten nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene elektronische Dokumente den gleichen Beweiswert wie (Papier-)Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 371a Abs. 1 ZPO).
Sie benötigen hierzu ein aktuelles Signaturzertifikat für die Unterschriftsfunktion. Dies erhalten Sie bei einem Zertifizierungsdienstanbieter, der die Identität des Nutzers prüft. Anschließend stellen Sie Ihnen je ein privates und ein öffentliches Zertifikat zur Verfügung.
Die Anbieter, die sich und ihre Dienste als akkreditiert bezeichnen dürfen, werden unter Angabe des jeweiligen Dienstes auf der Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht: www.nrca-ds.de
Für qualifiziert signierte Dokumente und Nachrichten, die Sie an die Stadtverwaltung Musterstadt senden möchten, steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:
E-Mail: stv-bingen(at)poststelle.rlp.de
Alternativ können Sie nach erfolgter Aktivierung die VPS künftig auch direkt zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation mittels einer qeS mit der Stadtverwaltung Musterstadt und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen.
Denn über die VPS können Sie ebenfalls Dokumente und Mitteilungen, die mit einer qeS versehen sind, direkt aus der VPS heraus an die Stadtverwaltung Musterstadt senden. Dazu benötigen Sie ein gültiges Signaturzertifikat Signaturkarte eines für die qualifizierte Signatur akkreditierten Anbieters.
Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter:
https://www.rlp-service.de/RLPGateway/fvp/fv/middleware/VPS.aspx
1.4 Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bingen am Rhein so steht Ihnen die EDV-Abteilung der Stadtverwaltung Bingen unter der Rufnummer 06721/184-126 oder per E-Mail mailto:kontakt@bingen.de zur Verfügung.
1.5 Rechtlicher Hinweis
Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Stadtverwaltung Bingen am Rhein sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
• Betreiber der virtuellen Poststelle:
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 0800 / 6000 200
Telefax : 06131 / 605-145
eMail: HelpDesk@ldi.rlp.de
• Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).
[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Stadtverwaltung Bingen am Rhein bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.
Zuständigkeit
- Amt
- Hauptamt
- Abteilung
- Juristin
- Ansprechpartner
- Andrea Huy
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-292
- Telefax
- 06721 184-170
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung