Lernmittelbefreiung
Für die Durchführung der Lernmittelbefreiung sind in Rheinland-Pfalz die Schulträger zuständig. Die jährlich für jedes Schuljahr neu zu stellenden Lernmittelbefreiungsanträge erhalten Sie Anfang des Jahres im Schulsekretariat. Die Anträge sind bis 15. März beim Schulträger zu stellen.
Durch die Bewilligung des Lernmittelbefreiungsantrages nehmen Sie automatisch an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teil. Sobald Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, erhält der/die Schüler/in alle notwendigen Lernmittel kostenlos ausgeliehen. Eine Registrierung im Internetportal der Schulbuchausleihe ist dann nicht erforderlich. Dies ist nur für die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe (gegen Ausleihgebühr) notwendig.
Die Stadtverwaltung Bingen ist für die Lernmittelbefreiung der Binger Grundschulen und der Realschule plus am Scharlachberg verantwortlich. Bitte schicken Sie Ihren Antrag bis zum 15. März an die Stadtverwaltung Bingen, Amt für soziale Aufgaben, Jugend und Schulen, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein.
Für die anderen Schulen müssen Sie sich an den jeweiligen Schulträger wenden. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Schulen
- Ansprechpartner
- Heike Rosenberger
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-215
- Telefax
- 06721 184-222
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung