Ladenöffnungsgesetz
Verkaufsstellen sind Einrichtungen, bei denen von einer festen Stelle aus Waren ständig zum Verkauf an jedermann vorgehalten werden. Das Vorhalten von Waren stellt das Anbieten der Entgegennahme von Warenbestellungen in den Einrichtungen gleich. Die Ladenöffnungszeiten sind grundsätzlich montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Verkaufsstellen geschlossen zu halten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung sind Ausnahmen, z. B. für Apotheken und Tankstellen sowie verkaufsoffene Sonntage, möglich.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Tanja Stein
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-600
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung