Jugendfischereischein
Jugendfischereischeine können ab dem 10. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden. Sie sind jeweils bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gültig.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Astrid Deeg
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-184
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Lichtbild
- Einwilligungserklärung eines Elternteils
Gebühren:
€ 5,60