Grundsteuer
Rechtsgrundlagen sind das Grundsteuergesetz, die Grundsteuer-Richtlinien, das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Sach- oder Objektsteuer); steuerberechtigt sind die Gemeinden als Abgabegläubiger.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz, wobei hier zwischen Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Grundsteuer B (für Grundvermögen / sonstige Grundstücke) unterschieden wird.
Die zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag unter Anwendung des im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatzes.
Die Grundsteuerhebesätze betragen in Bingen am Rhein derzeit
- für die Grundsteuer A: 390 %
- für die Grundsteuer B: 450 %
Zuständigkeit
- Amt
- Kämmerei
- Abteilung
- Steuerabteilung
- Ansprechpartner
- Beatrix Lippert
- Strasse
- Burg Klopp
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-230
- Telefax
- 06721 184-233
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
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MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
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