Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Geldspielgeräte
Die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten darf nur an Örtlichkeiten erfolgen, die dafür geeignet sind. Die erforderliche Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes können Sie für das Stadtgebiet Bingen am Rhein mit dem unten stehenden Formular beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Denise Frühauf
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-195
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebäude der Stadtverwaltung aktuell nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und nach vorheriger Terminvereinbarung betreten dürfen. Auch die Öffnungszeiten können abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bingen.de/Corona.
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung