Fundangelegenheiten
Gegenstände, die im Gebiet der Stadt Bingen gefunden werden, werden, wenn sie nicht vorher vom Verlierer abgeholt werden, für ein halbes Jahr im Fundbüro aufbewahrt.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Am Burggraben 7
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Hinweis: Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro zurzeit corona-bedingt nur Termine nach vorheriger Absprache vergibt. Mehr Informationen finden Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung der Stadtverwaltung:
Personen, die Gegenstände verloren haben, können sich im Bürgerbüro erkundigen, ob die Sache dort abgegeben wurden. Sollte bei einem Fundgegenstand der Eigentümer ersichtlich sein (z.B. Personalausweis, Kreditkarte etc.), meldet sich das Fundbüro beim Eigentümer.