Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden überwiegend benötigt für Bewerbungen/Einstellungen bei Arbeitgebern, sowie für behördliche Zwecke wie Anmeldung eines Gewerbes, Beantragung eines Führerscheins etc.
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".
Die Beantragung eines Führungszeugnisses muss grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen kann sie durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Nach Beantragung beträgt die Wartezeit zwischen 8 - 14 Tagen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Am Burggraben 7
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Hinweis: Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro zurzeit corona-bedingt nur Termine nach vorheriger Absprache vergibt. Mehr Informationen finden Sie in einer entsprechenden Pressemitteilung der Stadtverwaltung:
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- genaue Anschrift des Empfängers, wenn es sich um ein behördliches Führungszeugnis handelt
- eventuell Vollmacht
Erweiterte Führungszeugnisse:
Bei der Beantragung eines erweiternden Führungszeugnisses muss vom Antragsteller ein schriftlicher Nachweis von der anfordernden Stelle (z.B.: privater Arbeitgeber bzw. Behörde) vorgelegt werden, woraus die Notwendigkeit für die Beantragung eines erweiternden Führungszeugnisses hervorgeht.
Gebühren:
€ 13,00