Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO)
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu
- Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinnes des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Gewerbeabteilung
- Ansprechpartner
- Herbert Nußbaum
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-188
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO - FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
MO | 14:00 - 18:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
- Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler
- Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung
- Bescheinigung in Steuersachen
Gebühren
€ 100,00 - € 3.200,00