Festsetzung von Veranstaltungen
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Veranstaltungen (Spezial- und Jahrmärkte, Floh- und Trödelmärkte, Ausstellungen etc.) nach dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) festgesetzt werden.
Die Marktsonntage sowie die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet Bingen am Rhein werden per Rechtsverordnung zum Jahresende des Vorjahres festgesetzt und veröffentlicht.
Sofern Sie die Durchführung einer Veranstaltung planen, die einer Festsetzung bedarf, nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf und senden uns das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Ordnungsbehörde
- Ansprechpartner
- Anna Braßel
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-199
- Telefax
- 06721 184-180
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
| MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| FR | 8:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Termine 2026
Für das Jahr 2026 konnten bisher folgende Termine festgesetzt werden:
Marktsonntage mit verkaufsoffenen Sonntagen:
- 29.03.2026
- 11.10.2026
- 25.10.2026
Marktsonntage:
- 12.04.2026
Die Öffnung der Verkaufsstellen wird auf die nachfolgenden Bereiche im Stadtgebiet von Bingen am Rhein begrenzt: Fußgängerzone im Innenstadtbereich, Globusallee im Gewerbepark Bingen-Ost sowie Gustav-Stresemann-Straße im Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein & Grolsheim. Am 12.04.2026 und am 11.10.2026 zudem auch auf die Saarlandstraße im Stadtteil Büdesheim.