Entwässerungsgenehmigung
Eine Vielzahl von Leistungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Digitalisierung der Verwaltung finden Sie beim "Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz".
Die dort hinterlegten Informationen werden sukzessive weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich finden Sie alle Informationen wie gewohnt auf www.bingen.de.
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Lebensbereich
Genehmigung der Grundstücksentwässerung bei Bau- und Umbauvorhaben
Zuständigkeit
- Amt
- Stadtwerke
- Abteilung
- Stadtwerke Kläranlage
- Ansprechpartner
- Norman Becker
- Strasse
- Saarlandstraße 364
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 9707-41
- Telefax
- 06721 9707-49
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DI - DO | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Weg des Genehmigungsverfahrens, erforderliche Unterlagen (Lageplan als Katasterauszug, Grundrisse, Entwässerungslageplan, Entwässerungsschnitte usw.)