Baugenehmigung
Nach den Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 LBauO der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67 und 84 LBauO nichts anderes bestimmt ist.
Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung (Bauantrag) ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn schriftlich bei der Stadtverwaltung Bingen einzureichen.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen.
Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie von den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, die von Sachverständigen bearbeiteten Unterlagen und Bescheinigungen von diesen mit Tagesangabe unterschrieben sein.
Zuständigkeit
- Amt
- Bauamt
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Ansprechpartner
- Charlotte Laux
- Strasse
- Rochusallee 2
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Telefon
- 06721 184-321
- Telefax
- 06721 184-121
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
MO |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
DO | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Für die Erteilung einer Baugenehmigung wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis berechnet.
Den Baugenehmigungsangtrag, das Gebührenverzeichnis und weitere Formulare finden Sie auf den Seiten des Finanzministeriums.