An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
An- und Ummeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnungswechsel durchzuführen, ansonsten kann es durch die Meldebehörde zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen kommen.
Abmeldungen sind nur bei einem Wegzug ins Ausland oder nach Unbekannt vorzunehmen.
Die Meldungen sind grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen durch Bevollmächtigte vorzunehmen.
Zuständigkeit
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Strasse
- Basilikastraße 4
- PLZ / Ort
- 55411 Bingen am Rhein
- Weiteres
-
Für Informationen zu Trauungen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt: 06721 184-306 / -308
- Telefon
- 06721 184-300
- Telefax
- 06721 184-310
- E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Mo: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Mi: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Do: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Fr: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
In notwendigen Ausnahmefällen kann auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
HINWEIS: Für Meldebescheinigungen besteht die Möglichkeit einer kontaktlosen Beantragung. Senden Sie dafür eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: buergerbuero@bingen.de
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Ausweisdokumente, Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Grundsätzlich gebührenfrei