2. Rund um die Wahl: Wer darf...? Was ist wenn…? und Wie wird... gemacht?
2.1 Wer darf die Jugendvertretung wählen?
Alle, die in der Stadt Bingen am Rhein wohnen und am Wahltag, dem 10. März 2026, zwischen 12 und 25 Jahre alt sind, dürfen an der Wahl der Binger Jugendvertretung teilnehmen und sind somit wahlberechtigt.
2.2 Wer wird überhaupt gewählt?
Mit der Wahl der Binger Jugendvertretung werden die 3 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums gewählt. Ein stimmberechtigtes Mitglied ist im Gegensatz zu einem beratenden Mitglied berechtigt, an den Abstimmungen teilzunehmen.
2.3 Wie kann ich wählen?
Die nächste Wahl der Jugendvertretung findet am 10. März 2026 statt. Alle Binger Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren können wählen. Zur Wahl kommt es nur, wenn sich genügend Bewerber/innen zur Wahl aufstellen lassen.