Hausordnung
Hausordnung der Realschule plus Am Scharlachberg
Schüler/innen Lehrkräfte und Eltern bilden eine Lern- und Lebensgemeinschaft. Damit das Zusammenleben an unserer Schule funktioniert, brauchen wir Vereinbarungen und klare Regeln.
Verhaltensregeln:
Vor Unterrichtsbeginn ist das Foyer für alle Schüler bis 8:15 Uhr nutzbar. Der Eingangsbereich ist kein Aufenthaltsbereich. Während der Pausen ist das Foyer geschlossen. Die Streitschlichter dürfen sich im Foyer aufhalten, wenn sie Dienst haben.
Das Schulgelände darf nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. Für die Schüler*innen der Klassenstufen 9 und 10 ist das Verlassen des Geländes in der Mittagspause gestattet.
Beim Klingeln nach den Pausen stellen sich die Klassen auf dem entsprechenden Aufstellplatz auf und gehen geordnet und leise zusammen mit der Lehrkraft in den Unterrichtsraum.
Im Treppenhaus verhalten sich alle so leise, dass der Unterricht der anderen Klassen nicht gestört wird.
Wenn der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.
Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt.
Essen während des Unterrichts ist nicht erwünscht und im Einzelfall mit der Lehrkraft abzusprechen. Auch das Kauen von Kaugummis ist nicht erwünscht.
Während der Pausen darf auf dem Hof nur mit Bällen und Spielgeräten aus der Ausleihe gespielt werden.
Gefährdungen und Verletzungen sollen vermieden werden, deshalb ist das Werfen von Steinen und Schneebällen absolut verboten.
Ab 8.15 Uhr ist das Nutzen von digitalen Endgeräten, wie z.B. Handys, Kopfhörern, iPads, ist für Schüler*innen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis durch eine Lehrkraft gestattet. Bild- und Tonaufnahmen auf dem iPad sind ebenfalls nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet. Bei Zuwiderhandeln können Handys bzw. iPads eingesammelt werden.
Jeder achtet auf sein räumliches Umfeld. Die Unterrichtssäle werden aufgeräumt und sauber verlassen. Nach Unterrichtsende werden alle Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt (außer Di und Do).
Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen, Feuerwerkskörper, Feuerzeuge oder waffenähnliche Gegenstände) und jegliche Rauschmittel (z.B. Drogen, Alkohol, Nikotin, auch elektrische Zigaretten) sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Des Weiteren erinnern wir an bestehende Gesetze, insbesondere auch das Jugendschutzgesetz.
Gültig ab 21.03.2025