Wahl einer Wehrführung

28.02.2025

Einladung zur Wahl einer Wehrführung für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Bingen-Stadt

Nach § 14 Abs.2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Bingen-Stadt für

Mittwoch, 09. April 2025, 19:00 Uhr,
in das Feuerwehrgerätehaus, Rochusstraße 10, 55411 Bingen am Rhein

herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.

Tagesordnung:
1.    Eröffnung und Begrüßung
2.    Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin
3. ggf. Wahl eines stellvertretenden Wehrführers / einer stellvertretenden Wehrführerin
4.    Verschiedenes

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 28.02.2025
Thomas Feser
Oberbürgermeister

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