Vollzug der Wassergesetze
06.08.2026
Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Deichrückverlegung in Sponsheim, Nahedeiche 2. Bauabschnitt
BEKANNTMACHUNG
Das Land Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz beabsichtigt im Rahmen der Herstellung des einhundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Nahe den rechts der Nahe gelegenen Hochwasserschutzabschnitt „Nahe Deiche, 2. Bauabschnitt, Sponsheim Deichrückverlegung“ zu realisieren. Der Planungsabschnitt erstreckt sich von Nahe-km 7+240 bis 4+400 und beinhaltet die Herstellung eines Hochwasserrückhalteraumes auf einer Staufläche von rund 83,5 ha und einem Rückhaltevolumen von rund 1,82 Mio. m³. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung der Stadt Bingen, Stadtteile Dietersheim und Sponsheim, sowie Flächen im Bereich des Gemeindegebietes von Grolsheim, Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen (s. beigefügte Übersichtskarte).
Für die Realisierung dieses Bauabschnittes wurde mit Schreiben vom 19.12.2016 ein Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die maßgebenden Planunterlagen wurden im Zeitraum vom 01.07. bis 31.07.2019 bei der Stadtverwaltung Bingen (Rhein) sowie vom 19.07. bis 19.08.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die betroffene Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem geplanten Vorhaben zu äußern.
Zwischenzeitlich wurden die Umweltberichte durch die Antragstellerin auf Aktualität geprüft und in den erforderlichen Punkten überarbeitet. Diese Überarbeitung ist u.a. aufgrund der nicht mehr hinreichenden Aktualität der faunistischen Kartierungen und der bisher fehlenden Berücksichtigung der FFH-Bewirtschaftungspläne erforderlich geworden. An den Vorhabenbestandteilen und der technischen Planung haben sich keine Änderungen ergeben.
Mit Schreiben vom 29.09.2025 hat das Land Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz einen aktualisierte Umweltverträglichkeitsbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz, eine Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung sowie einen Fachbeitrag Artenschutz vorgelegt. Aufgrund § 22 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Hinblick auf die geänderten Unterlagen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der überarbeitete Antrag besteht nun aus folgenden maßgeblichen Planunterlagen sowie entscheidungserheblichen Berichten und Empfehlungen. Zum besseren Verständnis wurden die unveränderten Antragsbestandteile belassen und erneut beigefügt, so dass die nun vorliegenden Antragsunterlagen das Vorhaben in sich geschlossen beschreiben. Die Änderungen im Vergleich zu den im Jahr 2016 eingereichten Unterlagen sind im Folgenden fett markiert:
- Erläuterungsbericht
- Anhang 1 – wasserwirtschaftliche Nachweise
- -Heft 1: Technischer Bericht
- - Heft 2: Anlagen und Pläne
- Anhang 2
- - Hydrogeologisches Gutachten
- - Modelldokumentation Grundwassermodell Sponsheim
- - Anlagen
- Anhang 3
- - Bemessung Rigole Dietersheim
- - Bemessung Rigole Sponsheim
- Anhang 4
- - Abschätzen der erforderlichen Filterschichten
- -Bemessung Überlaufscharte
- - Bemessung Zulaufscharte
- Anhang 5
- - Schöpfwerk zur Binnenentwässerung Sponsheim
- - Hydraulische Berechnungen
- - Ein- und Ausschaltpunkte, Förderhöhen, Verluste, Pumpenleistungen
- Anhang 6
- - Entwurfsbericht zur Tragwerksplanung Polder Sponsheim
- - Entwurfsbericht zur Tragwerksplanung des Schöpfwerkes
- - Entwurfsplan Spundwandverbau der Baugrube
- Anhang 7
- - Mengenermittlung Erdarbeiten
- - Mengenermittlung Bauwerke
- - Lageplan zur Mengenermittlung
- - Profile Mengenermittlung
- Anhang 8
- - Kostenberechnung
- - Kostenaufstellung
- Naturschutzfachliche Beiträge
- - UVS mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz
- - Bestandsplan Flora Fauna 1.1
- - Bestandsplan Flora Fauna 1.2
- - Konfliktplan 1.1
- - Konfliktplan 1.2
- - Fachbeitrag Artenschutz
- - Natura2000-Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiet 6210-401 Nahetal
- - FFH-Verträglichkeitsprüfung inkl. FFH-Ausnahmeprüfung FFH-Gebiet 6113-301 Untere Nahe
- Zeichnungen
- Sonstige, das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Informationen
- - Im Anhörungsverfahren eingegangene Stellungnahmen der TöB und Umweltverbände
- - Im Anhörungsverfahren eingegangene private Einwendungen (anonymisiert)
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf die geänderten Unterlagen beschränkt.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Die maßgebenden Planunterlagen für die Deichrückverlegung Sponsheim sowie die vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden in der Zeit vom
24.08.2026 bis einschließlich 23.09.2026
elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können
- auf der Internetseite der Stadtverwaltung Bingen unter bingen.de
- auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen unter https://www.sprendlingen-gensingen.de
- auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter www.sgdsued.rlp.de/Rubrik „Service - Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“
- sowie auf dem UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de/ Schlagwort „DRV Sponsheim“
abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Unterlagen in dem gleichen Zeitraum bei der
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Ämterhaus
Rochusallee 2
Vorraum 102, 1. OG
55411 Bingen am Rhein
innerhalb der allgemeinen Dienststunden:
Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Montag: 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
zu jedermanns Einsicht aus.
Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
1. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich zu den geänderten naturschutzfachlichen Beiträgen bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis
23.10.2026,
bei der Stadtverwaltung Bingen (Anschriften siehe oben), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen sowie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße (unter Angabe des Aktenzeichens 6425-0001#2023/0002-0111 31 AB2) schriftlich, zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an poststelle.sgdsued@poststelle.rlp.de (SGD Süd) äußern.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Süd unter https://sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.
2. Die bereits im Rahmen des 2019 erfolgten Anhörungsverfahrens vorgelegten Stellungnahmen und Einwendungen sind weiterhin gültig und werden im weiteren Planfeststellungsverfahren vollumfänglich berücksichtigt.
3. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
4. Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieses ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die sich geäußert haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem möglichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
5. Die Zustellung der Entscheidung über die Äußerungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig bekanntgegeben, dass die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das genannte Vorhaben besteht. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 13.13 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für das eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall vorgesehen ist. Die Vorprüfung entfällt in diesem Verfahren nach § 7 Abs. 3 UVPG, da der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die SGD Süd das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben ist daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dies gilt unabhängig von § 7 Abs. 3 UVPG auch deshalb, weil eine Einzelfallprüfung zu dem Ergebnis kommen würde, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG).
7. Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Planänderung einschließlich des Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit zuständige Behörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Bei dieser sind weitere relevante Informationen erhältlich. Fragen oder Äußerungen können in der o.g. Frist bei der SGD Süd eingereicht werden.
8. Über die Zulässigkeit der Maßnahme wird mittels Planfeststellungsbeschluss entschieden.
9. Der UVP-Bericht enthält die notwendigen Angaben nach § 16 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 4 UVPG.
10. Innerhalb der Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen wird die Öffentlichkeit auch hinsichtlich der Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 18 Abs. 1 UVPG beteiligt.
Weitere Informationen zu den Planunterlagen finden Sie hier.
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen am Rhein, 29.07.2026
Thomas Feser
Oberbürgermeister