Stellvertretungsregelung Stadtwerke

01.06.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 6 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBI. S. 373) werden folgende Vertretungsregelungen für die Stadtwerke Bingen am Rhein festgesetzt:

  1. Stellvertretung

Nach § 7 Abs. 6 der Betriebssatzung der Stadtwerke Bingen am Rhein vom 27.01.1988 ist die Stellvertretung in nachfolgender Reihenfolge festgelegt:

  1. Stellvertreter Herr Marco Umlauf
  2. Stellvertreter Herr Patrik Memmesheimer
  3. Stellvertreterin Frau Sabrina Soffa

    II. Zeichnungs- und Anordnungsbefugnis

Nach § 9 Abs. 3 der Betriebssatzung der Stadtwerke Bingen am Rhein vom 27.01.1988 ist folgende Zeichnungs- und Anordnungsbefugnis im Falle der Verhinderung des Werkdirektors festgelegt:

  1. Herr Patrik Memmesheimer und Herr Marco Umlauf gemeinsam für den technischen und kaufmännischen Bereich
  2. Herr Marco Umlauf und Frau Sabrina Soffa gemeinsam für den Bereich Verwaltung
  3. Herr Patrik Memmesheimer und Frau Sabrina Soffa gemeinsam für den Fall, dass auch der 1. Stellvertreter verhindert ist.

Diese Regelungen treten zum 1.7.2026 in Kraft. 

Bingen am Rhein, den    29. Mai 2026
Stadtverwaltung Bingen 

Thomas Feser
Oberbürgermeister

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