Rechtsverordnung über die Festsetzung einer Veranstaltung in der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2026

23.09.2026

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBI. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Bingen am Rhein folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1
An folgendem Feiertag und Sonntag darf im Rheintal-Kongresszentrum, Hindenburganlage 1a, 55411 Bingen am Rhein die Marktveranstaltung:
“Tattoo- Convention Bingen´“ 03.10.2026 + 04.10.2026 stattfinden.

§2
Die Veranstaltung ist am 03.10.2026 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am 04.10.2026 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3
(1) Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 LMAMG geahndet.
(2) Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte sind zu beachten.

§ 4
Diese Rechtverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft.

Bingen am Rhein, den 21.09.2026

STADTVERWALTUNG BINGEN AM RHEIN
Thomas Feser
Oberbürgermeister

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