Öffentliche Bekanntmachung: Wahl stv. Wehrführer

24.07.2025

Einladung zur Wahl eines stv. Wehrführers / einer stv. Wehrführerin für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Sponsheim

Nach § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines stv. Wehrführers / einer stv. Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Sponsheim für
Donnerstag, 21. August 2025, 18:30 Uhr,
in die Palmensteinhalle, Dromersheimer Str. 9, in Bingen-Sponsheim,
herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 17:30 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.

Tagesordnung:
1.    Eröffnung und Begrüßung
2.    Wahl eines stv. Wehrführers / einer stv. Wehrführerin
3.    Verschiedenes

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 21.07.2025
Thomas Feser
Oberbürgermeister

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