Öffentliche Bekanntmachung

30.06.2025

Mitteilung über die Möglichkeit einer Beantragung der Sondernutzung  zur Aufstellung von Textilsammelcontainerstandplätzen in der Stadt Bingen am Rhein

Die Vergabe von Standplätzen für Textilsammelcontainer erfolgt nach dem Standortkonzept, welches durch den Rat der Stadt Bingen am Rhein am 14.12.2017 beschlossen wurde.

Hierdurch wird Textilsammlern, durch Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen gemäß dem rheinland-pfälzischen Landesstraßengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bingen am Rhein vom 01.08.2012 erteilt.

Die Erlaubnis zur Sondernutzung beinhaltet zukünftig auch die Verpflichtung der Textilsammler zur Übernahme der Entsorgung der anfallenden Alttextilien gemäß der Richtlinie 2018/851/EU.

Folgende Standorte zur Aufstellung von Textilsammelcontainerstandplätze stehen zur Verfügung:

Lfd. Nr.

Stadtteil

Standorte: Straße, Haus-Nr.

Anzahl/ Container

1

Bingen-Stadt

Bienengarten, gegenüber Nr.3

1

2

 

Dr.-Gebauer-Straße, gegenüber Nr.1

1

3

 

Mariahilfstraße, ggü. Nr.1, Parkplatz

1

4

 

Rochusallee, ggü. Haus Nr.4, Parkplatz

1

5

 

Rosengartenweg, Rochusberg, Parkplatz

1

6

 

Stefan-George-Straße, Naheparkplatz, Höhe Zehnthofstraße

4

7

Bingen-Bingerbrück

Stromberger Straße 47 B

1

8

 

Karl-Wolff-Straße/ (Ecke)Braunstein

2

9

Bingen-Büdesheim

Saarlandstraße neben Haus Nr.248, Wertstoffhof

4

10

 

Am Langenstein 21, Parkplatz Friedhof

5

11

 

Berlinstraße 70

2

12

 

Gert-W.-Schulze-Straße, Parkplatz südl. Haus Nr.3

2

13

 

Nuits-St.-Georges-Straße, Parkplatz Sportanlagen

1

14

Bingen-Dietersheim

Albertusstraße/ Lehrer-Mohr-Straße

2

15

 

Im Tiergarten/ Gordianusstraße

2

16

 

Bachweg Nr.1(Einfahrt Feldweg)

2

17

Bingen-Dromersheim

Dietengasse, gegenüber Nr. 4 A

2

18

Bingen-Gaulsheim

An den Rheinwiesen, neben Nr. 5

2

19

Bingen-Kempten

Am Ockenheimer Graben 46

1

20

 

Mainzer Straße 22

1

21

 

Mainzer Straße, gegenüber Haus Nr. 234

2

22

Bingen-Sponsheim

In der Weide 22, neben städt. Bauhof

2

23

 

Dromersheimer Straße/ Im Simmerling

1

Bewerbungen müssen schriftlich oder per E-Mail bis einschließlich 31.10.2025 bei der Stadtverwaltung Bingen, Amt für öffentliche Ordnung, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein oder an ordnungsamt@bingen.de zugegangen sein.

Folgende Angaben sind im Bewerbungsverfahren vorzulegen:

  • Name/ Anschrift/ Vollständige Kontaktdaten des Bewerbers (natürliche/ juristische Person bzw. der vertretungsberechtigten Person)
  • Benennung der Standorte zur Aufstellung von Textilsammelcontainern
  • Darstellung des Betriebskonzeptes mit Nachweis der Tätigkeiten im Textilrecycling sowie Angabe der Verwertungswege
  • Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister bzw. dem Bundeszentralregister des Bewerbers bzw. der vertretungsberechtigten Person (nicht älter als 3 Monate bzw. Nachreichung möglich)
  • Bilddarstellung eines Mustercontainers mit Bemaßung

Antrag als PDF herunterladen

Die Sondernutzungserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren befristet erteilt. Die Vergabe der Standorte ist ab 01.12.2025 vorgesehen. Die Leerung des Textilsammelcontainer und die Reinigung der Verkehrsfläche um den Container haben mindestens 1x in der Woche zu erfolgen.

Die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfolgt in der Reihenfolge, in der die Standorte in der öffentlichen Bekanntmachung genannt sind. Pro Standort wird grundsätzlich nur ein Aufsteller zugelassen und die zu vergebenden Standorte gleichmäßig auf die Bewerber verteilt.

Die vollständige Fassung des Standortkonzeptes kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird den Bewerbern innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Entscheidung bekanntgegeben.

Bingen am Rhein, 30.06.2025

Thomas Feser
Oberbürgermeister

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