Öffentliche Bekanntmachung
06.08.2026
Einladung zur Wahl einer Wehrleitung und Stellvertretenden Wehrleitung für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein
Gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrleitung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl des Wehrleiters / einer Wehrleiterin und des stellv. Wehrleiter / einer stellv. Wehrleiterin der Feuerwehr Bingen herzlich ein.
Termin: Donnerstag, 10. September 2026, 19:00 Uhr, Rheintal-Kongress-Zentrum, Hindenburganlage 1a, 55411 Bingen am Rhein
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Wahl eines Wehrleiters / einer Wehrleiterin
- Wahl eines stellv. Wehrleiters / einer stellv. Wehrleiterin
- Verschiedenes