Öffentliche Bekanntmachung
01.10.2026
Schau der Rheindeiche gemäß § 101 Landeswassergesetz (LWG)
Nach § 101 des Landeswassergesetzes (LWG) sind die Rheindeiche regelmäßig wiederkehrend von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz – zu schauen. Im Rahmen dieser Deichschau wird festgestellt, ob der Deich und seine Nebenanlagen ordnungsgemäß unterhalten werden.
An der Schau nehmen Vertreter der Wasserbehörden, die Unterhaltungspflichtigen sowie bei Bedarf weitere Behörden teil.
Interessierte Grundstückseigentümer, Anlieger und Nutzungsberechtigte sowie die nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannten Verbände sind ebenfalls berechtigt, an der Schau teilzunehmen.
Die Deichschau in der Gemarkung Bingen (Bereich Hochwasserschutzmauer) findet statt am:
Donnerstag, den 22. Oktober 2026
- Beginn: 15:15 Uhr
- Treffpunkt: Parkplatz Museumstraße
- Voraussichtliches Ende: ca. 16:30 Uhr am Stadtbahnhof Bingen
Wichtiger Hinweis:
Bei widrigen Witterungsverhältnissen kann der Termin durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd kurzfristig verschoben werden. Eine Änderung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Bingen am Rhein, 01.10.2026
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Im Auftrag