Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim

03.06.2026

Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim 
  für das Jahr 2026    vom 20.05.2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

  • 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden 

  1. im Ergebnishaushalt

       der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                            1.294.300   Euro

       der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                   896.855 Euro

       der Jahresüberschuss                                                                                                  397.445   Euro

  1. im Finanzhaushalt

       der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                                              688.945   Euro

       die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                               43.080   Euro

       die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                            350.000   Euro

       der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                           -306.920   Euro

       der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                      -382.025   Euro 

  • 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 

  • 3 Verpflichtungsermächtigungen 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 

  • 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 

  • 5 Umlage 

Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt. 

  • 6 Eigenkapital 

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2018 bis 2025 vor. 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 (Jahresabschluss 2017) betrug 16.868.563,40 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt               16.194.328 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt               21.010.090 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt               18.760.590 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt               18.382.032 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt               26.153.843 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt               25.038.311 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt               24.960.036 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt               20.874.833 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt               21.272.278 € 

  • 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100

Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind. 

  • 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 

Eine Wertgrenze von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt. 

Bingen am Rhein, den 20.05.2026

ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

                  vom Montag, 08.06.2026 bis Freitag, 19.06.2026

                 Montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

                 Dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

 bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.

 Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher

Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V. mit § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. 

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher

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