Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim
03.06.2026
Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim für das Jahr 2026 vom 20.05.2026
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
- 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.294.300 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 896.855 Euro
der Jahresüberschuss 397.445 Euro
- im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 688.945 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 43.080 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 350.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -306.920 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -382.025 Euro
- 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
- 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
- 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
- 5 Umlage
Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.
- 6 Eigenkapital
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2018 bis 2025 vor.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 (Jahresabschluss 2017) betrug 16.868.563,40 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 16.194.328 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 21.010.090 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 18.760.590 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 18.382.032 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 26.153.843 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 25.038.311 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 24.960.036 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 20.874.833 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt 21.272.278 €
- 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100
Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
- 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Eine Wertgrenze von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt.
Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 08.06.2026 bis Freitag, 19.06.2026
Montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 48, öffentlich aus.
Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher
Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V. mit § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bingen am Rhein, den 20.05.2026
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher