Bekanntmachung Wahl stellvertretender Wehrführer Bingerbrück

21.09.2026

Einladung zur Wahl eines stv. Wehrführers / einer stv. Wehrführerin für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein - Einheit Bingerbrück -

Gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrleitung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines stv. Wehrführers / einer stv. Wehrführerin für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein - Einheit Bingebrück - für

Dienstag, 20. Oktober 2026, 19:00 Uhr,
in das Feuerwehrgerätehaus, Koblenzer Straße 44, 55411 Bingen am Rhein

herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der Einheit Bingerbrück, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl eines stv. Wehrführers / einer stv. Wehrführerin
3. Verschiedenes

Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Bingen, den 14.09.2026
Thomas Feser
Oberbürgermeister
Zurück zur Übersicht