Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

29.10.2026

Bekanntmachung  

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bingen am Rhein „Tierschutzzentrum“ (Nr. 464.3) in Bingen-Büdesheim  

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).  

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).

Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bingen am Rhein „Tierschutzzentrum“ (Nr. 464.3) beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Die Zielsetzung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Tierschutzzentrums als Inklusionsbetrieb in der Gemarkung Bingen-Büdesheim. Dieses soll eine Notauffangstationen, Stallungen und Tierhäuser sowie großflächige Freianlagen zur vorübergehenden Unterbringung und Versorgung von Fund- und Abgabetieren und darüber hinaus zusätzliche, diese üblichen Anlagen ergänzende und dem Betrieb des Tierschutzzentrums dienende Nutzungen wie ein Verwaltungsgebäude und tierärztliche Praxisräume umfassen. 

Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 weiterhin die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 30.10.2026 bis einschließlich 30.11.2026 eingesehen werden.

Der Vorentwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtlichen Beurteilung sind ab dem 30.10.2026 im Internet unter der Adresse: http://www.bingen.de/aktuelle-bauleitplanverfahren sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.GeoPortal.rlp.de eingestellt. Es besteht zudem die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache.

Während der Auslegung hat jeder das Recht, den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes einzusehen und zu erörtern. Anregungen zum Flächennutzungsplan können während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift gegeben werden.

Während des vorgenannten Zeitraumes können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@bingen.de einzureichen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadtverwaltung Bingen am Rhein, Bauamt, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, gerichtet oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.

Zwecks Vereinbarung eines Termines wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Ziegert (Telefon 06721-184-146) oder stadtplanung@bingen.de.

Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Tierschutzzentrum“ umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Gemarkung Bingen-Büdesheim:

Flur 26, Flurstücke Nr. 28, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, und 42 bis 31 und 33 bis 42.

Geltungsbereich FNP 464.3:

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz können dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“ entnommen werden. Dieses ist zusammen mit den Planunterlagen einsehbar und auf der Internetseite der Stadt Bingen am Rhein abrufbar.

Stadtverwaltung Bingen am Rhein

Bingen, den 15.10.2026

Thomas Feser

Oberbürgermeister

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