1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein

04.12.2025

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für die Jahre 2025 und 2026 vom  01. Dezember 2025

Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland – Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 23. September 2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument)

Zurück zur Übersicht