1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein
04.12.2025
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für die Jahre 2025 und 2026 vom 01. Dezember 2025
Der Stadtrat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland – Pfalz in der derzeit geltenden Fassung in seiner Sitzung am 23. September 2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: