Wasserzählerablesung vom 01.12.25 bis 10.01.26

20.11.2025

Hier sehen Sie eine Wasseruhr

Für die Ableseperiode 01.01.2025 – 31.12.2025

Für die Erstellung der Jahresabrechnung über Ihren Wasserverbrauch der Ableseperiode 01.01.2025 – 31.12.2025, erhalten alle Wasserkunden der Stadtwerke Bingen am Rhein einen Brief mit einer Ablesekarte.
Die Ablesekarte bitte ausfüllen, abtrennen und an die Stadtwerke zurückschicken. Das Ablesedatum und den Zählerstand bitte mit einem blauen oder schwarzem Stift exakt in die vorgegebenen Kästchen eintragen, da andernfalls die maschinelle Auslesung nicht funktioniert.
Sie haben auch die Möglichkeit den Zählerstand unter www.bingen.de/Zählerstand einzugeben. 

Bitte sehen Sie von Telefonanrufen und E-Mailnachrichten für die Durchgabe der Zählerstände ab. 

Für Rückfragen können Sie jedoch gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Wir bitten unsere Kunden den Zählerstand im Zeitraum vom  

  1. Dezember 2025 bis zum 10. Januar 2026  

den Stadtwerken Bingen am Rhein mitzuteilen.

In dem vorgenannten Zeitraum sind unsere Monteure von Montag bis Freitag im Stadtgebiet zu Ablesezwecken im Einzelfall unterwegs. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Wasserzähler frei zugänglich ist. Unsere Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis legitimieren. 

Kann kein Zählerstand ermittelt werden, wird der Verbrauch satzungsgemäß geschätzt.

Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder der Kontoverbindungen sind uns ebenfalls kurzfristig schriftlich mitzuteilen, damit diese vor Erstellung der Jahresgebührenbescheide noch berücksichtigt werden können.

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