Verzögerung beim Versand von Grundsteuermessbescheiden
17.12.2025
Aktuelle Information zur Grundsteuerveranlagung
Das Landesamt für Steuern hat uns darüber informiert, dass sich die Einführung neuer Programme zur Bearbeitung von Grundstücksänderungen und zur Fortschreibung der Grundsteuerwerte bei den Finanzämtern verzögert.
Dies heißt, dass Änderungen an Grundstücken (einschließlich Eigentümerwechsel), die im Kalenderjahr 2025 bisher eingetreten sind, derzeit nicht von den Finanzämtern bearbeitet werden.
Für Sie bedeutet dies, dass sich der Versand von neuen bzw. geänderten Grundsteuerbescheiden durch die Stadtverwaltung Bingen am Rhein verzögert. Erst wenn die Änderungsmitteilungen des Finanzamtes Bingen-Alzey vorliegen, kann die Stadtverwaltung Bingen daraufhin die Grundsteuerbescheide aktualisieren und Sie erhalten Ihren neuen Bescheid.
Bei Eigentumswechsel ist zu beachten, wenn sich das Eigentum eines Grundstücks ändert, wird die Grundsteuer grundsätzlich erst zum 1. Januar des Folgejahres auf den neuen Eigentümer übertragen. Der alte Eigentümer bleibt im Jahr des Verkaufs weiterhin steuerpflichtig und muss für die Grundsteuer für das gesamte Jahr aufkommen. Aufgrund der aktuellen Verzögerung bleibt der alte Eigentümer über den 31.12.2025 hinaus jedoch weiterhin zahlungspflichtig, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt Bingen-Alzey abgeschlossen ist. Das Finanzamt trägt die Änderungen, sobald technisch möglich, rückwirkend zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag (01.01.2026) ein. Eine Rückerstattung der gezahlten Grundsteuer (ab dem 01.01.2026) erfolgt durch die Stadtverwaltung Bingen am Rhein, sobald das Finanzamt Bingen-Alzey die Fortschreibung abgeschlossen hat.
Bei Fragen zur Fortschreibung oder zum Eigentumswechsel, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Bingen-Alzey.
Aufgrund der aktuellen Verzögerungen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Nachfragen zur Bearbeitungsdauer nur eingeschränkt beantworten können.