Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Bingen
19.03.2026
Ergebnisse der Eignungsprüfung
Die kommunale Wärmeplanung dient der Stadt Bingen als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040.
Der Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Stadtgebiet verbraucht wird und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme.
Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Wärmeversorgungsgebiete benannt, in denen zentrale beziehungsweise dezentrale Wärmeversorgungslösungen sinnvoll umgesetzt werden können. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt jedoch keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben.
Die Stadtverwaltung Bingen arbeitet derzeit an der Erstellung des kommunalen Wärmeplans. Dieser soll bis Anfang 2027 fertiggestellt werden. Der Zeitplan sieht aktuell vor, dass bis Ende Märze die Datenerhebung abgeschlossen und die Eignungsgebiete festgelegt sind.
Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, das heißt ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurde das Stadtgebiet anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann.
Die Abgrenzung der Teilgebiete erfolgte anhand zahlreicher Kriterien, wie unter anderem Nutzungsart der Gebäude, städtebauliche Struktur, Wärmeversorgungssituation. Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Abgrenzung der Teilgebiete nicht zwangsläufig mit den Grenzen der Stadtteile oder den künftigen Wärmeversorgungsgebieten, die sich aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben werden, übereinstimmen.
Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Stadt Bingen am Rhein kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete in Bingen eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse näher untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient vor allem der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte innerhalb der Gemarkung. Es sollte außerdem nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass ein Gebiet für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ungeeignet ist, ohne dies eingehend zu prüfen.
Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung und weitere Informationen zur Wärmeplanung können auf der Website der Stadt Bingen unter folgendem Link eingesehen werden: www.bingen.de/wärmeplanung.
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 20.03.2026 bis 30.04.2026.
Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Stadt Bingen am Rhein verpflichtet, die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Internet zu veröffentlichen. Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können seitens der Bürger elektronisch (klimaschutz@bingen.de) oder bei Bedarf aber auch gerne postalisch (an Stadtwerke Bingen, Saarlandstr. 364, 55411 Bingen) übermittelt werden.