Grabmalprüfungen im Mai 2026
15.04.2026
Standfestigkeit muss regelmäßig kontrolliert werden
Damit Friedhofsbesucher sicher unterwegs sein können, sind die Friedhofsträger gesetzlich
verpflichtet, die Standfestigkeit von Grabmalen regelmäßig zu kontrollieren.
So lassen sich mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen und Unfälle vermeiden.
Vorgeschrieben ist diese Prüfung mindestens einmal im Jahr – so sehen es die geltenden
Unfallverhütungsvorschriften vor.
Auf den Friedhöfen der Stadt Bingen ist es ab Dienstag, 5. Mai 2026, so weit: Fachleute
der Grabstein Inspektor GmbH (zertifiziert und unabhängig) nehmen die Überprüfungen
vor.
Das Verfahren ist dabei schonend und modern: Statt einer Rüttelprobe kommt präzise
Messtechnik zum Einsatz, die die Grabmale nicht beschädigt. Geprüft wird, ob
jedes Grabmal einem Druck von 300 Newton – das entspricht etwa 30 kg – sicher
standhält.