Einführung einer Katzenschutzverordnung in Bingen am Rhein
05.06.2026
Verordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft
Zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet hat die Stadt Bingen am Rhein eine neue Katzenschutzverordnung erlassen. Die Verordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft und verpflichtet Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen zu den nachfolgenden Maßnahmen:
•Kennzeichnung und Registrierung:
Alle Freigängerkatzen müssen gechippt und in einem Haustierregister (z. B. TASSO e. V., Findefix) eingetragen werden. Bei Halter- oder Wohnortwechsel ist die Registrierung unverzüglich zu aktualisieren.
•Auslaufverbot für unkastrierte Katzen:
Fortpflanzungsfähigen Katzen darf kein unkontrollierter Freigang mehr gewährt werden. Wer seinen Tieren trotzdem Auslauf gewähren möchte, muss ein ausbruchsicheres und eingezäuntes Areal bereitstellen oder die Katze kastrieren bzw. sterilisieren lassen.
•Kosten und Ordnungswidrigkeiten:
Werden Verstöße festgestellt, können die Stadt oder beauftragte Dienstleister die erforderlichen Maßnahmen (Kennzeichnung, Registrierung, Kastration) auf Kosten der Halterperson durchführen lassen. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein weist darauf hin, dass durch die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen erhebliche Leiden für die Tiere entstehen können. Die neue Verordnung zielt daher darauf ab, diesen Problemen nachhaltig entgegenzuwirken und das Wohlergehen der Katzen zu sichern.
Die neue Katzenschutzverordnung kann auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Ortsrecht eingesehen werden.
Bei Fragen steht das Ordnungsamt der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.