Einbahnstraßenregelung in Bingerbrück

17.04.2026

Symbolbild Einbahnstraße.

Betroffen sind die Hildegardisstraße und die Wigbertstraße

Seit dem 23. März 2026 ist die Gutenbergstraße infolge der Arbeitsstelle am Kreisverkehr
für die Dauer der Ausbaumaßnahme eine Einbahnstraße.

Ab Donnerstag, 30. April 2026, soll nun auch die Hildegardisstraße zwischen Wigbertstraße
und Schlossstraße in eben diese Fahrtrichtung als Einbahnstraße ausgewiesen
werden.
Aus diesem Grund wird auch die Wigbertstraße von der Gutenbergstraße in Richtung
Hildegardisstraße eine Einbahnstraße. Die Einrichtung der Einbahnstraßen ist für die
Gewährung der Verkehrssicherheit erforderlich.

Die Verkehrszeichen gelten bis zum Abschluss der Arbeiten, voraussichtlich bis zum
31. Juli 2026. Nach Fertigstellung wird eine gesonderte Mitteilung zur Aufhebung der
Einbahnstraßen erfolgen.

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.  

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