Allgemeinverfügung Alkoholmitführverbot beim Winzerfest

28.08.2025

29.-30. August und 5.-6. September 2025

Anlässlich des Winzerfestes der Stadt Bingen am Rhein ist im Bereich des Veranstaltungsgeländes in der Hindenburganlage, dem sogenannten „Rummelplatz“, Bereich ab Höhe des Bahnübergangs am Hotel „Starkenburger Hof“ bis Verkehrskreisel, Höhe Verkaufsstelle Köln-Düsseldorfer,

am Freitag, 29.08.2025 und am Samstag, 30.08.2025 sowie
am Freitag, 05.09.2025 und am Samstag, 06.09.2025,
jeweils ab 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr des jeweiligen Folgetages,

der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten. Das Verbot des Konsums bzw. der Mitnahme gilt nicht für alkoholische Getränke, die von den Gewerbetreibenden, die im Bereich der Allgemeinverfügung im Besitz einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis sind, erworben bzw. ausgeschenkt werden.

zur Allgemeinverfügung Alkoholmitführverbot Winzerfest
zur Anlage Alkoholmitführverbot

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